Auslandsreise-Krankenversicherung
Auch auf Reisen kann mal was passieren. Oft ist ein Arztbesuch im Ausland aber sehr teuer, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht in jedem Land die Behandlungskosten. Und meist zahlt sie auch nur für Behandlungen, die im Reiseland als Standard gelten. Auch der Rücktransport nach Hause wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck reisen Sie entspannt und bleiben im Ernstfall nicht auf den Arztkosten sitzen.
Weltweit sicher unterwegs – ein paar Beispiele
Im Wanderurlaub in Norwegen stolperte Michaela L. Die Folge: Ein Bänderriss. Dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gab es aber kein böses Erwachen nach dem Urlaub. Michaela L. wurde ins nächste Krankenhaus transportiert und versorgt. Zwar musste Sie den Rest ihres Urlaubs im Ferienhaus verbringen, doch konnte sie sich sorgenfrei erholen, denn die Behandlungskosten übernahm die R+V vollständig.
Der Urlaubsspaß in der Brandung am italienischen Strand endete für Familie R. im Krankenhaus. Eine Welle riss ihren Sohn beim Spielen von den Füßen und der Junge verletzte sich beim Sturz am Kopf. Zum Glück war Familie R. mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung bestens geschützt. Die Platzwunde wurde ärztlich versorgt und genäht. Die R+V übernahm die Kosten.
Eine kulinarische Spezialität des Urlaubslands wurde Martin V. zum Verhängnis. Er biss auf einen Kern und seine Zahnbrücke hielt dem Druck nicht stand. Doch das Problem war schnell behoben: Ein Zahnarzt stabilisierte die Brücke und Martin V. konnte seinen Urlaub auch in kulinarischer Hinsicht weiter genießen. Die Kosten für die Reparatur musste er dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung nicht selbst tragen.
FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei ärztlichen Behandlungen bekommen, und achten Sie darauf, dass diese Daten draufstehen:
- Name und Anschrift der Ausstellerin oder des Ausstellers,
- Ausstellungsdatum,
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
- Diagnose (Krankheitsbezeichnung),
- Beschreibung der ärztlichen Leistungen,
- Kosten der ärztlichen Leistungen,
- Datum, an dem die jeweilige Behandlung stattgefunden hat.
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sind diese Dokumente und Angaben verpflichtend:
- Original-Rezept, auf dem die Art und Menge des Produkts steht,
- Preis und Kaufdatum des Produkts,
- Original-Quittung als Zahlungsbeleg.
Auf einer Krankenhausrechnung müssen zusätzlich das Aufnahme- und Entlassungsdatum und eine Beschreibung der Leistungen vermerkt sein.
Ja, auch für Privatversicherte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Denn die Tarife einer privaten Krankenversicherung decken nicht immer alle relevanten medizinische Leistungen im Ausland ab. Außerdem können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung unter Umständen richtig Geld sparen, beispielsweise wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben oder wenn bei Ihnen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung besteht.
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes einer oder eines Angehörigen unternehmen
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiter behandlungsbedürftig sind
- Sehhilfen, Hörgeräte, Versorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden